Versicherungssteuer
Neues Urteil zur Berechnung der Versicherungssteuer
Aufgrund eines neuen Urteils des Finanzgerichtes Köln unterliegt die Wohngebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung nur dann der geringeren Feuerschutzsteuer, wenn das Risiko Feuer tatsächlich mit abgesichert ist. Deshalb sind wir ab sofort verpflichtet, den hiernach neu gültigen Steuersatz anzuwenden.
Ist die Gefahr Feuer nicht abgesichert, ändert sich daher die Versicherungssteuer bei Verträgen zur
- Wohngebäudeversicherung von 16,34 % auf 19 %
- Hausratversicherung von 16,15 % auf 19 %.
Das Urteil hat zur Folge, dass sich der Bruttobeitrag für den Versicherungsnehmer erhöht, wenn das Risiko Feuer nicht versichert gilt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Steueränderung, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Daher besteht für den Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Änderung betrifft das Bestandsgeschäft der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung, die das Risiko Feuer nicht abgesichert haben.
Ihre Kunden, die hiervon betroffen sind, erhalten eine entsprechende Beitragsrechnung ab dem 22.09.2017.