eBikes & Pedelecs, Krankenfahrstühle, eRoller (Scooter etc.) und Segways
Was ist was ? …und wie kann man es versichern ?
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Fahrräder mit Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt eine Pedalunterstützung bis 25 Km/h , gelten Pedelecs als Fahrrad und sind somit nicht versicherungspflichtig und auch nicht zulassungspflichtig. Bei Pedelecs besteht neben der motorunterstützten Fortbewegung auch die Möglichkeit des reinen Pedalantriebes (ohne Unterstützung)
E-Bikes fahren selbständig auf Knopfdruck, nämlich auch ohne Pedalunterstützung. Dieser Antrieb aus eigener Kraft bewirkt, daß diese Räder als Kraftfahrzeuge gelten.
Ab 6 Km/h bedarf es daher einer KFZ-Haftpflicht (Moped-Kennzeichen), ab 25 Km/h besteht auch eine Zulassungspflicht
Deshalb werden E-Bikes eher selten angeboten.
Die meisten Menschen sprechen vom E-Bike, obwohl sie ein Pedelec meinen. Insgesamt ist der größere Anteil aller angebotenen E-Bikes in Deutschland technisch ein Pedelec.
Krankenfahrstühle sind per Knopfdruck angetriebene Rollstühle, welche aus eigener Kraft sich fortbewegen und somit Kraftfahrzeugem die ab 6 Km/h versicherungspflichtig (Moped-Kennzeichen) und ab 25 Km/h
auch zulassungspflichtig sind.
Gleiche gesetzliche Regularien betreffen eRoller und insbesondere Segways.
Bei der ausschließlichen Nutzung auf privaten Grund und Boden bedarf es keiner Haftpflicht oder Zulassung.
Jedcoh besteht bei der Nutzung auf sogenannten beschränkt öffentlichen Flächen (also Flächen die im privaten Eigentum stehen jedoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden wie z.B. ein Tankstellengelände, der Parkplatz vor dem Supermarkt, ein Yachthafengelände, Campingsplätze etc. ) ab 6 Km/H VERSICHERUNGSPFLICHT ! (nicht Zulassungspflicht)
Wichtig: je nach Fahrzeug besteht Führerscheinpflicht !!
Für alle Geräte, die den elektrischen Motor nur zur Unterstützung aufweisen, besteht in der Regel Versicherungsschutz über die private Haftpflicht- und die Hausrat-/Geschäftsinhalts-Versicherung.
Sogenannte Kraftfahrzeuge sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und müssen gesondert über die KFZ-Versicherung versichert werden.
Für Vermietgeräte etc. bedarf es nach den einschlägigen Tarifbestimmungen der Verscherer einer GESONDERTEN Bestätigung des Versicherers.
Die meisten Versicherer bieten KEINEN Versicherungsschutz für gewerblich vermietete Geräte.