Alternative Heilmethoden
Haben Sie sich schon mal gefragt, welche Risiken Sie bei der haupt- oder auch nebenberuflichen Ausübung von Reiki, Feng-Shui, Heiler, Hypnose, Rückführung, Meditation, Kinesiologie, Familienaufstellung, Massagen sowie Heilpraktikerleistungen eingehen?
- Was ist, wenn Ihr Klient sich falsch behandet fühlt und seine Beschwerden sich verschlimmern?
- Oder Sie fehlerhaft Beraten haben sollen und dieses einen Sach- oder Personenschaden zu Folge hat?
- In Ihren Räumlichkeiten ein Klient stürzt und sich verletzt?
- Was ist, wenn die Behandlungsliege ihren Geist aufgibt und mit dem Klienten zusammenbricht?
- Sie während eines Kundenbesuches eine Vase umwerfen, im Winter Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen und Klienten stürzen, bei einem Seminar, welches Sie abhalten, Klienteneigentum versehentlich beschädigen oder abhanden kommt?
Der Haftpflichtversicherer stellt Sie als Versicherungsnehmer von versicherten Schadenersatzansprüchen frei. D.h. er übernimmt für Sie – quasi wie ein Anwalt – die Prüfung der Haftung und reguliert dann berechtigte Ansprüche oder lehnt unberechtigte ab.
Eine Befragung hat ergeben, dass etwa 87 % der hier angesprochenen Berufe nicht über einen derart wichtigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.
In der von uns angebotenen Betriebshaftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Durchführung von alternativen Heilmethoden (bsp. Reiki,Feng-Shui oder Kinesiologie) mit Seminardurchführung, Coaching, Beratung und Verkauf von gesundheits- und berufsbezogenen Artikeln versichert. Der Versicherungsbeitrag ist – wenn überhaupt – nur unwesentlich höher als der einer Privaten Haftpflichtversicherung. Eine Private Familienhaftpflicht kann zusätzlich eingeschlossen und der Beitrag überdies steuerlich abgesetzt werden.